Das Netz gehört den Schulbuchverlagen!
Von jali
Zumindest wenn es nach der offiziellen Aufklärungsbroschüre geht. Im Rahmen dieser Schultrojaner Sache habe ich mal einen Blick auf die Seite Schulbuchkopie.de geworfen, die Lehrern erklären soll, welche Rechte sie zukünftig beim erstellen von Kopien haben.
Sehr spannend sind dort einige Punkte unter “Fragen und Antworten”:
Kann ich Seiten aus dem Internet herunterziehen, ausdrucken und in Klassensatzstärke kopieren?
Ja. Sofern lediglich bis zu 12 % (max. 20 Seiten) des im Internet aufgefundenen Werkes ausgedruckt und kopiert werden und es sich dabei nicht um Inhalte aus Schulbüchern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien handelt.
Davon, welche Seiten im Internet davon betroffen sind, ist nirgendwo die Rede. Das Vertragswerk geht auf Internetveröffentlichungen gar nicht ein. Natürlich gilt das nur für Seiten, für deren Inhalt die VG Wort oder eine der anderen am Vertrag beteiligten Verwertungsgesellschaften Vertretungsansprüche hat.
Da man von Lehrern wohl kaum erwarten kann, dass sie aus dem Kopf wissen, für welche Internetseiten die VG Wort die Vertretungsrechte hat, bedeutet diese Aussage letztlich nichts anderes, als das die VG Wort sich hier vertraglich das Recht zusichern lässt, von Schulen Geld zu nehmen, für die Verwendung von Inhalten, für die sie die Verwertungsrechte unter Umständen gar nicht hält.
Wir sollten Lehrer darüber informieren, dass sie selbstverständlich Inhalte, die z.B. unter einer Creative Commons Lizenz stehen, vollkommen unabhängig von dieser Vereinbarung nutzen dürfen (und die Autoren das ausdrücklich so wollen!). Gerade im Bereich Medienbildung und Politik gibt es durchaus Quellen zu politischem Tagesgeschehen, die für den Unterricht interessant sein können, und die nicht einem der Vertragspartner gehören. Ich gehe mal sehr davon aus, dass der Vertrag nicht im Sinne der obigen Aussage gemeint ist, und die Ansprüche der VG Wort sich nur auf Werke ihrer Mitglieder erstrecken, was allerdings den Schluss nahelegt, dass die VG Wort davon ausgeht, dass alle Inhalte im Internet ausschließlich von ihren Mitgliedern stammen. Das legt zumindest eine gewisse Realitätsferne nahe.
Es gibt aber noch mehr:
Für meinen bilingualen Geschichtskurs möchte ich Texte und Bilder aus einem amerikanischen Geschichtsbuch kopieren. Darf ich das?
Ja. Es dürfen bis zu 12 % des gesamten Geschichtsbuches (max. 20 Seiten) kopiert werden. Auch einzelne Bilder dürfen kopiert werden.
Auch dies kann eigentlich nur für Werke gelten, für die die VG Wort in Deutschland die Verwertungsrechte hält. Ich bin kein Anwalt, aber in Fällen in denen die Rechte bei amerikanischen Verlagen liegen, die nicht von der VG Wort vertreten werden, müsste doch eigentlich die Fair Use Doktrin des US-Copyright greifen. Und die lässt, obwohl umstritten, sehr viel mehr zu als der Vertrag.
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass es bei der “Aufklärung” über die neuen Regeln weniger um eine sachliche Darstellung des Vertragsinhalts geht, sondern um eine geziehlte FUD-Strategie, die Lehrer und Schulen verunsichern soll, um die Pfründe der Verlage zu sichern, und den Gedanken sich im Netz nach freien alternativen für Lehrinhalte umzusehen, bereits im Keim ersticken soll.