Die Überwachungsverschwörung
Von jali
Nachdem ich jetzt an verschiedenen Stellen, unter anderem in diesem Kommentar von Rechtsanwalt Stadler, auf den Gesetzestext verwiesen worden bin, habe ich mir den Gesetzentwurf mal genauer angesehen. Völlig unhabhängig von der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Maut selbst bin ich auf eine Sache gestossen, die mit der geplanten Überwachung zu tun hat, die ich mir nur erklären kann, wenn ich eine Art “Überwachungsverschwörung” annehme:
In §1 des Gesetzesvorschlags heißt es, dass für die Benutzung der Bundesfernstraßen (also Autobahnen und Bundesstraßen) eine Infrastrukturabgabe zu entrichten ist, die sich an der Klasse der Kraftfahrzeuge orientiert, die verwendet wurden.
Die Maut, oder Infrastrukturabgabe, wie es im Behördendeutsch heißt, ist also untrennbar mit dem Kraftfahrzeug verbunden. Die Abgabe wird dabei pauschal entrichtet, das heißt, je nach Klasse des Fahrzeugs, muss pro Jahr ein fester Betrag entrichtet werden. So weit so gut.
In §3 heißt es dagegen:
§ 3 Schuldner der Infrastrukturabgabe
Schuldner der Infrastrukturabgabe ist die Person, die
- das Kraftfahrzeug hält oder
- während der abgabenpflichtigen Benutzung von Straßen im Sinne des §1 Absatz 1 das Kraftfahrzeug führt. Mehrere Schuldner der Infrastrukturabgabe haften als Gesamtschuldner.
Der letzte Satz bedeutet, dass alle Schuldner gemeinsam den einen für das Fahrzeug fälligen Betrag zu entrichten haben, und nicht jeder für sich. Wenn die Maut also 130€ beträgt, zahlt bei zehn Fahrern also jeder nur 13€, und nicht jeder 130. Bei der Frage nach der Kennzeichenüberwachung platzt dann die Bombe (als ob die Vorratsdatenspeicherung der Fahrzeugbewegungen an sich nicht schon skandalös genug wäre) In §10, Absatz 2 heißt es tatsächlich:
(2) Das Bundesamt für Güterverkehr und der private Dritte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 dürfen im Rahmen der Kontrolle folgende Daten erheben, speichern und nutzen:
- Bild des Kraftfahrzeugs,
- Name und Anschrift der Person, die das Kraftfahrzeug führt,
- Ort und Zeit der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1,
- Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, 5.für die Abgabenhöhe maßgebliche Merkmale des Kraftfahrzeugs,
Mir stellt sich da gerade die Frage, wieso sich der Staat dafür interessiert, wer zu welchem Zeitpunkt das Kraftfahrzeug geführt hat? Wenn die Abgabe pro Fahrzeug fällig ist, kann sich der Staat doch direkt an den Halter wenden, der ist ja ohnehin bekannt. Im Falle eines “Blitzers” passiert das ja auch: Zunächst wird der Halter angeschrieben, und kann, wenn er nicht selber gefahren ist, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Entwurf zum Mautgesetz geht da aber weit drüber hinaus: Eine Software, die diese Abrechung automatisch durchführen soll, muss also nicht nur in der Lage sein, das Kennzeichen zu erfassen, und das Fahrzeug dem Halter zuzuordnen, sondern auch das Bild des Fahrers (und eventueller Beifahrer) zu erfassen, und mit einer biometrischen Datenbank abzugleichen, um Name und Anschrift des Fahrzeugführers zu ermitteln. Und das alles, um eine Abgabe einzutreiben, die nicht für eine Person, sondern pro Kraftfahrzeug erhoben wird?
Ich bin nicht sicher, ob ich den Gesetzentwurf da richtig interpretiere, aber die Überwachung, die sich daraus ergibt, stellt meiner Meinung nach die angestrebte Überwachung der Telekommunikation durch die Vorratsdatenspeicherung noch in den Schatten. Es würde eine riesige Datenbank entstehen, in der nicht nur zu sehen ist wessen Auto wann wo gefahren ist, sondern auch noch wer darin gesessen hat!
Und für die Erhebung dieser Daten gibt es nicht einen sachlichen Grund! Es fällt mir gerade recht schwer dabei nicht paranoid zu werden, und zu glauben, dass dies mit einer Maut gar nichts zu tun hat, sondern in Wirklichkeit eine Verschwörung ist, ein System einzuführen, dass dem Staat erlaubt den Aufenthaltsort und die Bewegungen seiner Bürger permanent zu verfolgen.
Schöne neue Welt!