Requiem für den Rechtsstaat
Von jali
Am 22. Juni 2017 hat der Bundestag, mit den Stimmen der Großen Koalition, das wohl umfassendste Überwachungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik von Stapel gelassen.
Das Gesetz ist eine, eigentlich harmlos anmutende, Änderung der Strafprozessordnung. Darin werden viele sinnvolle Dinge geregelt, viele Kleinigkeiten, und eben auch der gróßte Lauschangriff aller Zeiten.
Schon allein, wie das Gesetz in den Bundestag eingebracht wurde, ist ein Skandal: In letzter Minute wurde das scheinbar harmlose Gesetz um die “Quellen-TKÜ” und die sog. “Online-Durchsuchung” erweitert. Dadurch wurde die, eigentlich dringend notwendige, öffentliche Debatte über das Thema weitgehend unterbunden. Inhaltlich steht dem Gesetz die Verfassungswidrigkeit auf den Umschlag geschrieben: Dem Staat soll es nun ermöglicht werden, auf Computern Verdächtiger Spionagesoftware zu installieren, um Nachrichten von WhatsApp, oder E-Mails noch vor der Verschlüsselung auslesen zu können (“Quellen-TKÜ”), sowie die Festplatten von Verdächtigen zu durchforsten (“Online-Durchsuchung”).
Aber es geht noch weiter: die, noch nicht mal in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung, wird massiv ausgeweitet: Auf die Daten darf jetzt nicht mehr nur bei Verdacht schwerer, staatsgefährdender Straftaten zugegriffen werden, sondern bei allen Straftaten die in Paragraph 100 der Strafprozessordnung gelistet sind. Also fast alle. Das parallel dazu das OVG Münster die Vorratsdatenspeicherung schon wieder gekippt hat, wird fröhlich ignoriert.
Doch wen betrifft das jetzt eigentlich? “Ich bin ja kein Verbrecher!” wird sich mancher denken, und sich sicher fühlen. Doch das stimmt nicht. Unabhängig von der Tragweite der Ausspähung, die bis in den intimsten Bereich geht (Hand hoch, wer auf seinem Computer keine Pornos liegen hat!), sie kann immer alle und jeden betreffen. Wie bei der klassischen Telekommunikation auch, wird ja zunächst nicht nur die Kommunikation desjenigen abgehört, gegen den ermittelt wird, betroffen ist auch die Person, mit der der Verdächtige kommuniziert. Auch dann, wenn diese mit der vermuteten Straftat gar nicht in Verbindung steht. Darüber hinaus, ist eine richterliche Genehmigung einer Abhörmaßname schon eine Art Freifahrtschein: Sollte die Ermittlungsbehörde es für erfordrlich halten, kann die Abhörmaßname auch bei Personen verwendet werden, gegen die nichts vorliegt, aber in deren Kommunikation Hinweise auf die Schuld des Verdächtigen vermutet werden.
Wird die “Online-Durchsuchung” zu einem Standardwerkzeug, bedeutet dies als möglicherweise, dass die staatliche Schnüffelsoftware auf den Geräten aller Menschen zum Einsatz kommt, die in irgendeinem Kontakt zum Verdächtigen stehen.
Heiko Maas vergleicht die “Online-Durchsuchung” gerne mit einer herkömmlichen Hausdurchsuchung. Das passt aber nicht. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung nicht heimlich: der Beschuldigte kann anwesend sein, und einen Anwalt hinzuziehen, der die rechtmäßige Durchführung der Maßnahme überwacht. Die “Online-Durchsuchung” ist heimlich, der Betroffene erfährt also gar nichts davon. Anders als bei der klassischen Hausdurchsuchung kann er auch keine Rechtsmittel anlegen.
Die auf dem Computer befindlichen Daten sind zum Teil höchtpersönlich, und nicht nur aus dem Umfeld des Betroffenen. Was wenn der Verdächtige auf seinem Computer Nacktfotos seiner Freundin hat? Die landen dann, ohne, dass die Freundin davon erfährt, auf dem Beweissicheungsserver der Polizei, auf den im Zweifel jeder Polizist in Deutschland Zugriff hat. Wie lange es wohl dauert, bis die Bilder auf YouPorn oder vergleichbaren Portalen landen? Polizisten sind schließlich auch nur Menschen, und meistens Männer. Ein schwarzes Schaf, dass sowas tut reicht da ja bereits.
Zuletzt schwächt das Gesetz auch das Vertrauen in den Staat: Wer wird sich bitte jetzt für seine Steuererklärung noch die ELSTER-Software herunterladen wollen, wo es dem Staat offiziell erlaubt ist, diese als Waffe gegen die eigenen Bürger einzusetzen?
Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, hat unsere Regierung noch durch die Hintertür das Zeugnisverweigerungsrecht abgeschafft.
Der Trick: Bislang musste niemand mit der Polizei reden. Ohne eine schriftliche Ladung vom Staatsanwalt, konnte jeder sagen: “Ich möchte mich nicht äußern”.
Anwälte rieten bislang dazu, möglichst keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen, außer der Identität. Schnell kann ein unbedachtest Wort auch einen Unbeteiligten zum Tatverdächtigen machen. Und nicht immer sind die Grenzen zwischen Beschuldigtem und Verdächtigem klar zu ziehen. Nach dem neuen Recht, ist jeder verpflichtet einer Vorladung der Polizei umgehend Folge zu leisten, und auch auszusagen. Dies kann auch mündlich vor Ort erfolgen “Dies ist eine Vorladung, sagen sie bitte aus”. Einen anwaltlichen Beistand hinzurufen kann man in diesem Fall nicht, denn wer nicht unmittebar aussagt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Warheitswidrig aussagen, oder etwas verschweigen, darf man nicht, dass wäre selbst eine Straftat.
Nun kann die Polizei also einen Verdächtigen als Zeugen vernehmen, womit er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, und informiert ihn hinterher, dass er von nun ab Beschuldigter sei, und seine Aussage als Geständnis gewertet wird. Wenn der Beschuldigte die Unwahrheit gesagt hat, kann man ihn dann schön wegen Falschaussage zu einer Haftstrafe verurteilen, auch wenn die eigentliche Tat nicht nachgewiesen werden kann. Auch nahe Angehöhrige, die ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, kann man so zur Aussage zwingen.
Zum Zeugenschikanieren eignet sich das Gesetz, darauf weist Strafrechtsexperte Udo Vetter hin, auch sehr gut: Da es, anders als bei der gerichtlichen Vorladung, keine Fristen gibt, kann die Polizei dich nachts um halb zehn in München anrufen, und sagen: “Morgen früh um 7:30 sind sie Flensburg auf der Wache zur Aussage anwesend!” Wie der Zeuge da dann hinkommt, ist sein Problem. Kommt er zu spät ist von einem Ordnungsgeld (das schnell mehrere tausend Euro betragen kann), bis zu einer Strafanzeige wegen Behinderung der Justiz alles möglich. Der erste Fall bei dem ein Gericht so eine Situation entscheiden muss, wird sicher nicht lange auf sich warten lassen.
Alles in allem, so scheint es, hat unsere Bundesregierung vor den liberalen Rechtsstaat noch vor der Bundestagswahl komplett zu schleifen.