Im Schatten des Vampirs
Von jali
Gestern hat unsere Koalition beschlossen, das bereits 2009 in die Koalitionsvereinbarung eingefügte Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Gesetzesform zu gießen. Wenn das so durchkommt wie von den Verlegern und der Bundesregierung vorgesehen, müsste ich für den Link auf Kai Biermanns lesenswerten Kommentar in der Zeit wohl bald tief in die Tasche greifen. Das zitieren und Verlinken von Presseartikeln soll nämlich, geht es nach den Plänen der Koalition, bald kostenpflichtig werden.
Schlimmer noch: Da durch ein Leistungsschutzrecht nicht mehr die Schaffung des Artikels an sich, sondern der Inhalt einer Meldung schützbares Rechtsgut wird, kann letztlich derjenige, der den umgefallenen Blumenkübel als erstes meldet, von allen anderen Geld verlangen. Auf die nächste Abmahnwelle gegen kleine Seiten und Blogs darf man sich also schon freuen.
Die Bundesregierung begründet das damit, dass nur so die Kreativität und Qualität der Presse erhalten bleiben können. Wie beim Urheberrecht soll die Erstellung kreativer und journalistischer Arbeit gefördert werden, was angeblich nur möglich ist, wenn man die Rechte zur Weiternutzung eines Werkes zugunsten des Rechteverwerters weitgehend einschränkt.
Das dieses Argument nicht zieht, zeigt eine Geschichte die bereits beinahe 90 Jahre her ist, und eines der bedeutendsten Werke der Filmgeschichte betrifft: Friedrich Wilhelm Murnaus Nosferatu – Eine Synphonie des Grauens aus dem Jahr 1922. Der Film ist nicht nur einer der ersten Horrorfilme überhaupt, er hat auch ein ganzes Paket an filmischen Techniken eingeführt, die heute noch für viele Genres prägend sind. So ist Nosferatu meines Wissens der erste Film, in dem die Low-Key-Fotografie als Stilmittel in einem Film verwendet wurde, um nur ein Beispiel zu nennen. Auch wenn Murnau die Handlungsorte und Personennamen verändert hat, erzählt der Film im wesentlichen die Geschichte von Bram Stokers berühmten Roman Dracula nach.
Wenig bekannt ist, dass Murnaus Projekt beinahe an Urheberrechtsfragen gescheitert wäre. Nicht nur hatte sich die Filmfirma Prana-Film GmbH mit dem Projekt finanziell verhoben, Murnau hatte es versäumt vor Drehbeginn die Erlaubnis von Bram Stokers Witwe Florence Stoker einzuholen, die noch im Jahr der Veröffentlichung gegen die Prana-Film, bzw. deren Konkursverwaltung gerichtlich vorging. Ein Vergleich, in dem Stoker 5000 britische Pfund für die Filmrechte forderte, scheiterte, weshalb im Juli 1925 das zuständige Berliner Gericht letztinstanzlich entschied, dass alle existierenden Kopien des Films, so wie die Orginalfilmrollen zu vernichten seien. Auch eine Aufführung des Films in England durch die britische Film Society konnte Stoker verhindern. Der Film Society gelang es vier Jahre lang, den Film zu verstecken, bevor ein erneuter Versuch das Werk zur Aufführung zu bringen schließlich zur Vernichtung der einzigen in Großbritannien vorhandenen Filmrolle führte.
Die Tatsache, dass der Film überhaupt noch existiert, war vor allem dem Umstand geschuldet, das Prana den Film schon in diverse Länder verkauft hatte, in die Florence Stokers langer Arm nicht reichte, und das -insbesondere in den USA- diverse Lichtspielhäuser ihre Kopie des Films verbargen, weil sie den Wert des Werkes erkannt hatten.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie zu scharfe Urheberrechtsregelungen die Kreativität nicht fördern, sondern vor allem behindern können, besonders wenn sie einseitig Rechteinhaber, und nicht die Kreativen begünstigen (welche Leistung an Bram Stoker’s großem Werk hat Florence Stoker beigetragen?). Ginge es nach den Rechteinhabern, wäre uns lediglich die erste offizielle Verfilmung des Stoffs, der Film von Tod Browning erhalten geblieben. Die Verfilmung mit Bela Lugosi in der Rolle des transsilvanischen Grafen ist sicher eine der interessanteren Adaptionen des Stoffs, an Murnaus unheimliches Meisterwerk reicht sie, in meinen Augen, aber nicht heran.
Es ist also nicht dem Urheberrecht, sondern einer gehörigen Portion Glück, und einem gerüttelt Maß an zivilem Ungehorsam zu verdanken, dass wir dieses Meisterwerk der Filmkunst heute noch anschauen können.
Wer den Film noch nicht gesehen hat kann ihn sich bei Archive.org anschauen. Inzwischen, das Werk wird in diesem Jahr 90 Jahre alt, ist der Film gemeinfrei; interessanterweise gilt das aber nicht für die diversen Schnittfassungen, die mit unterschiedlicher Musik unterlegt z.B. auf DVD erhältlich sind.