Wenn ich die Wahl hätte…
Von jali
Seit heute, dem 01.07.2011 befindet sich Deutschland in einer Staatskrise, ja man mag sogar von einem Notstand sprechen. Allein, erstaunlich wenig Menschen scheinen das zu bemerken. Seit dem 01.07.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland kein Wahlgesetz mehr. Würde die schwarz-gelbe Koalition in Berlin morgen scheitern (was bei der Chaotentruppe ja nicht auszuschließen ist), wir könnten nicht verfassungskonform eine neue Regierung wählen.
Die Geschichte beginnt nach der Bundestagswahl im September 2005. Nach eingehender Prüfung der Wahlergebnisse legten mehrere Bürger eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Speziell wurde eine Besonderheit des deutschen Wahlrechts gerügt: Bei einer Bundestagswahl wird die Hälfte der Sitze über Direktmandate vergeben, d.h. die Wähler wählen einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis. Die andere Hälfte der Sitze werden aus einer von den Parteien gewählten Kandidatenliste vergeben, der Wähler wählt hier seine bevorzugte Partei.
Bei einer Bundestagswahl hat jeder Wähler also zwei Stimmen, eine für einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis, und eine für eine Partei. In früheren Wahlen hat dieses System gut funktioniert, da die meisten Wähler ohnehin einen Direktkandidaten derjenigen Partei mit der Erststimme gewählt haben, der sie auch ihre Zweitstimme gegeben haben. Genau das ist aber bei den jüngsten Wahlen verstärkt nicht mehr passiert. Dies führt im Extremfall dazu, dass eine Partei weniger Stimmenanteile, und damit weniger Sitze im Parlament, hat, als Direktkandidaten in den Bundestag gewählt wurden. Das bisherige Wahlrecht sieht dann vor, dass es zu sogenannten Überhangmandaten kommt. Bei Wahlrecht.de sind die Gründe, die zu so einer Konstellation führen können, sehr detailliert aufgeführt.
Eine der Konsequenzen die das haben kann ist das sog. negative Stimmgewicht. Erlangt eine Partei z.B. in einem Bundesland alle Direktmandate, hat aber in diesem Bundesland weniger Zweitstimmen, als dafür nötig wäre, entsteht ein dass ein Kandidat der anderen Partei einen Sitz erlangt.
Genau diesen Umstand hatten die Beschwerdeführer beklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar der Beschwerde selbst in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2008 zurückgewiesen (um nicht die Wahl nach Ablauf der Legislatur noch ungültig zu erklären), das Wahlgesetz jedoch für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gibt der Bundesregierung eine Frist bis zum 30. Juni 2011 um ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden. Diese Frist wurde eingeräumt, obwohl zwischen dem Urteil und der Frist noch eine Bundestagswahl stattfand. Die lange Frist war sicher nicht verkehrt, denn das Thema ist sehr komplex, und der Gesetzgebungsprozess sicher nicht einfach.
Und nun kommt der Skandal: Nach diesem Urteil passierte nahezu drei Jahre lang gar nichts. Weder die alte, noch die aktuelle schwarz-gelbe Regierung hatte in der Zwischenzeit den Versuch unternommen, das Wahlrecht gemäß den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts anzupassen.
Ein wirkliches Interesse haben die Parteien, besonders CDU und SPD, an einer Änderung des Wahlrechts auch nicht, waren sie doch die Profiteure des bisherigen Regelung. Der erste Gesetzentwurf wurde im Bundestag am Abend des 30.06.2011, wenige Stunden vor Ablauf der Frist, in den Bundestag eingebracht. Wie so vieles, was diese Regierung angefasst hat, ist dieser Entwurf -man entschuldige meine Wortwahl- absoluter Wahlrecht.de beschreibt das so:
Auch negatives Stimmgewicht durch Überhangmandate lässt sich
dadurch nicht beseitigen: Eine Stimme für die CDU im überhängenden
Sachsen kann immer noch einen Sitz (im Falle negativen Stimmgewichts
einen CDU-Sitz) aus einem anderen Bundesland nach Sachsen kippen lassen,
der sich für Sachsens CDU wegen des Überhangs nicht auswirkt, in einem
anderen Bundesland aber (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) einem
CDU-Abgeordneten einen Sitz kostet.
Da der Sitz in dem anderen Land auch an eine andere Partei gehen kann, gibt es nun noch eine weitere Möglichkeit, wie ein negatives Stimmgewicht entstehen kann.
Die Tatsache, dass die Bundesrepublik seit heute ohne ein gültiges Wahlrecht dasteht, ist für sich genommen schon schlimm genug, aber das unsere Regierung es wagt, dermaßen verspätet, ein so vermurkstes Gesetz vorzuschlagen schlägt dem sprichwörtlichen Fass den Boden aus!