Gedanken zum “Folterskandal” um Magnus Gäfgen
Von jali
In den letzten Tagen ist einiges passiert, was die deutsche Volksseele aufgebracht hat. Zuerst waren da die Anschläge in Norwegen, die deutsche Politiker mit Forderungen nach Listen auffälliger Personen und anderer Einschränkung von Freiheitsrechten beantworteten, noch bevor sie überhaupt wussten was passiert war. Bei Facebook wurde flugs die Gruppe Todesstrafe für Anders Breivik gegründet (die es inzwischen nicht mehr gibt). Das Zementblog hat ein paar der Forderungen zusammengetragen, und einen sehr lesenswerten Kommentar dazu geschrieben. In den Kommentaren bei Facebook finden sich dann Kommentare wie dieser (danke an das Zementblog für das sammeln der Zitate):
Killing him would be too easy. He must be taken to a point where he begs people to kill him, maybe blind, with no hands and feet, and rusty iron pieces in all his rotten body.
Es sind aber nicht allein aufgebrachte Foristen und Facebook-Nutzer, die in dieses Horn stoßen. Auch die Politik bedient allzu gern die populistische Klaviatur, auch wenn die Forderungen da natürlich nicht ganz so unzivilisiert daherkommt wie in obigem Zitat.
Gestern geisterte dann der nächste Aufreger durch die Medien. Ein Gericht hatte dem Verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm nach seiner Festnahme im Jahr 2002 von Seiten der Polizei mit Folter gedroht worden war.
Gäfgen hatte den damals elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt um ein Lösegeld zu erpressen. Zum Zeitpunkt von Gäfgens Festnahme ging die Polizei davon aus, dass das Kind noch lebt, erst später, als die Leiche des Jungen entdeckt wurde, stellte sich heraus, das Gäfgen sein Opfer schon kurz nach der Entführung ermordet hatte.
Um den Aufenthaltsort des Kindes herauszufinden, ordnete der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner an, unmittelbaren Zwang, d.h. körperliche Gewalt gegen Gäfgen einzusetzen, um diesen zu einer Aussage zu nötigen.
Daschner wurde zu einer wegen Nötigung um Amt zu einer Geldstrafe verurteilt, und der Fall trat eine erhitzte Debatte los, ob der Einsatz von Folter in bestimmten Fällen nicht gerechtfertigt sei. An dieser Debatte beteiligten sich auch viele Politiker, die Daschners verhalten nicht nur grundsätzlich befürworteten, sondern auch gleich eine gesetzliche Regelung zu fordern, die Folter also zu einem Instrument der Strafprozessordnung zu machen.
Sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben wiederholt festgestellt, dass schon die Androhung von Folter ein Verstoß gegen die Menschenrechte und mit der Menschenwürde nach Artikel 1 GG nicht vereinbar ist.
Das hindert aber die Presse nicht daran, das jetzige Urteil zu kritisieren. Die Süddeutsche findet
Das Gericht hat Richtiges gewollt, aber Falsches gemacht.
Auch die Zeit schließt sich dem allgemeinen Lamento an. Auch wenn die Zeit, gleich zu Beginn des Kommentars festhält, dass das Gericht ja gar nicht anders entscheiden konnte (wozu dann noch der Kommentar?), folgt der Satz:
Folter darf es in einem Rechtsstaat nun mal nicht geben, auch nicht die Androhung derselben.
Der im Kontext des Kommentars in meinen Ohren ein wenig bedauernd klingt. Der Fall Gäfgen zeigt sehr deutlich worum es bei den Entscheidungen der Gerichte geht. Sicher, Gäfgens Tat ist an Schändlichkeit kaum zu überbieten. Und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen geriert sich der Täter auch nach seiner Verurteilung noch als Opfer einer fehlgeleiteten Justiz und versucht durch Klagen zu verhindern, dass sein Fall Thema eines Fernsehfilms wird. Das alles ist in höchstem Maße schändlich und verachtenswert.
Aber gerade daran zeigt sich, wie wichtig jene Grundprinzipien sind, auf denen sich unser Rechtsstaat gründet. Es ist leicht, Menschenrechte und Würde zu fordern, wenn die Betroffenen Opfer chinesische Dissidenten sind. Im Angesicht eines Menschen der so schreckliche Dinge getan hat, wie Magnus Gäfgen immer noch an diesen Prinzipien festzuhalten, ist die Stärke dieses Rechtsstaates.
…und im übrigen haben wir immer noch kein anständiges Wahlrecht